Beschluss:
1. Der Rat stellt den Jahresabschluss 2023 der Stadt Mittweida nach Durchführung der örtlichen Prüfung wie folgt fest:
In der Ergebnisrechnung mit
- einem ordentlichen Jahresergebnis von + 5.647.609,14 Euro
- einem Sonderergebnis von + 9.468,71 Euro
- dem Gesamtergebnis von + 5.657.077,85 Euro
- Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen
Ergebnis mit dem Basiskapital von + 516.190,01 Euro
- Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis
mit dem Basiskapital von + 2.797.881,40 Euro
- dem verbleibenden Gesamtergebnis von + 8.971.149,26 Euro
In der Finanzrechnung mit
- Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von + 7.533.853,96 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von - 518.369,01 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 Euro
- Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen von + 5.332,51 Euro
- Veränderung des Zahlungsmittelbestandes um + 7.020.817,46 Euro
In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit
- einer Bilanzsumme von 173.941.249,56 Euro
und Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre von 3.146.834,50 Euro
2. Der Überschuss beim ordentlichen Ergebnis in Höhe von 5.647.609,14 Euro wird gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der verrechenbare Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 516.190,01 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Überschuss des Sonderergebnisses in Höhe von 9.468,71 Euro wird gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
Der verrechenbare Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO im Sonderergebnis in Höhe von 2.797.881,40 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
Der Rat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2023 der KOMM-TREU GmbH zur Kenntnis.